Sie haben ein arbeitsrechtliches Problem? Das Arbeitsrecht ist ein äußerst weitläufiger Bereich. Mögliche Konflikte können sehr unterschiedlich sein. Geht es um die Abgeltung von Überstunden oder die Gewährung von Urlaub? Haben Sie eine Abmahnung von Ihrem Arbeitgeber erhalten oder haben Sie die Vermutung, dass Ihr Arbeitnehmer ständig „krankfeiert“? Befinden Sie sich in der Elternzeit und möchten wieder arbeiten – zumindest in Teilzeit? Oder haben Sie den Verdacht, dass Sie aus der Firma „rausgeekelt“ werden sollen. Hat man Ihnen einen Aufhebungsvertrag angeboten oder bereits eine Kündigung überreicht? Halten Sie Ihr Arbeitszeugnis für ungerecht oder haben Sie Fragen zur betrieblichen Altersversorgung?
Mehr als in den meisten anderen Rechtsgebieten kommt es im Arbeitsrecht beim weiteren Vorgehen auf Taktik und Psychologie an. Aus diesem Grund kann ein und dieselbe Vorgehensweise in dem einen Fall hilfreich sein, in dem anderen Fall jedoch ungünstig. Als weitere Besonderheit kommt hinzu, dass in einem Streitfall – beispielsweise bei einer Kündigung – jede Partei ihre Rechtsanwaltskosten in der ersten Instanz selbst zu tragen hat. Dies gilt selbst dann, wenn man den Rechtsstreit gewonnen hat.
Insbesondere auf Arbeitgeberseite ist es wichtig, drohende Konflikte möglichst frühzeitig zu erkennen und rasch anwaltlichen Rat einzuholen. Oftmals lassen sich Streitigkeiten nämlich vermeiden und Konflikte vor einer Eskalation lösen.
Auf Arbeitnehmerseite sollten Sie bei einem akuten Problem, wie z.B. einer Kündigung, Abmahnung, verspätete Lohnzahlung, usw. immer einen Rechtsanwalt konsultieren – selbst wenn Sie glauben, das habe keinen Sinn. Auch wenn eine Abmahnung oder Kündigung gerechtfertigt ist, gibt es zahlreiche Punkte, auf die geachtet werden muss, beispielsweise in Bezug auf Rentenansprüche oder Leistungen der Arbeitsagenturen. Die Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage beträgt lediglich drei Wochen. Hinzu kommt, dass in Arbeitsverträgen häufig sogenannte Ausschlussklauseln vereinbart sind, die dazu führen, dass selbst berechtigte Ansprüche innerhalb kurzer Zeit zu verfallen drohen.
Wir beraten Sie sowohl als Arbeitnehmer als auch als Arbeitgeber, denn wir kennen und verstehen die Probleme beider Seiten. Gerne können Sie uns für eine erste Einschätzung telefonisch oder per E-Mail kontaktieren, unsere Daten finden Sie auf unseren Visitenkarten, die wir Ihnen gerne kostenlos zusenden. Einen Beratungstermin in unseren Kanzleiräumen bekommen Sie aufgrund der regelmäßigen Dringlichkeit spätestens am folgenden Werktag. Insbesondere wenn Sie Arbeitgeber sind, kommen wir auch gerne zu Ihnen in die Firma. Dies ist für Sie bequemer und spart Zeit.