Verkehrsrecht

Insbesondere nach einem Verkehrsunfall liegen oftmals die Nerven blank. Um zu vermeiden, hier rechtlich nachteilige Folgen auszulösen, ist es vor allem wichtig, Ruhe zu bewahren. Sichern Sie zunächst die Unfallstelle ab und verständigen im Falle von Personenschäden umgehend den Rettungsdienst über die einheitliche [color red] Notrufnummer 112.[/color]

Rufen Sie auch bei kleineren Unfällen im Zweifel immer die Polizei hinzu; dies dient der Beweissicherung. In jedem Falle sollten Sie zusätzlich immer selbst Beweise sichern. Schauen Sie hierzu nach Zeugen am Unfallort und fertigen sie mit Ihrem Mobiltelefon Lichtbilder an. Es bietet sich hierbei an, sowohl Übersichtsaufnahmen aus größerer Entfernung vom Unfallort und aus verschiedenen Perspektiven zu fertigen, wie auch nähere Aufnahmen sowie Detailaufnahmen von den Beschädigungen an den Fahrzeugen.

Machen Sie gegenüber der Polizei zudem niemals Angaben, sondern verweisen Sie darauf, dass diese schriftlich nachgereicht werden. Auf gar keinen Fall dürfen Sie ein Schuldanerkenntnis, gleich ob gegenüber der Polizei oder dem Unfallgegner, abgeben.

Gerne stehen wir Ihnen über unsere SOS-Anwalt.de-Notrufnummer

Tel. 0800 – SOSANWALT
(Buchstabenwahl)
bzw. 0800 – 767269258
(gebührenfrei)

noch an der Unfallstelle bei.

Auch wenn Sie vor Ort keine Unterstützung brauchen, rufen Sie uns baldmöglichst nach dem Abschluss der Unfallaufnahme an, damit wir Ihre Rechte bestmöglich vertreten und Ihnen gegebenenfalls zustehende Ansprüche möglichst umfassend für sie umsetzen können.

Auch bei sonstigen verkehrsrechtlichen Fallgestaltungen stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.